"Ja, ich habe es in Kauf genommen, dass er verschlagen werden könnte" (act. 707). Entgegen den Einwendungen der Verteidigung erfolgten seine Aussagen als Antwort auf offene Fragestellungen und sind keineswegs aus dem Zusammenhang gerissen worden. Aus den Depositionen des Beschuldigten ist des Weiteren ersichtlich, dass es ihm zum Tatzeitpunkt – entgegen seinen Bekundungen vor Kantonsgericht – schlussendlich egal war, was mit C.____ geschah. So antwortete er auf die Frage, was er gemacht habe, nachdem die drei zurückgekommen seien, dass ihm die ganze Geschichte einfach am "Arsch" vorbei gegangen sei (Einvernahme vom 3. März 2010, act. 679).