Ich habe ja gewusst, dass auf C.____s Heimkehr gewartet wurde" (act. 677). Die Richtigkeit dieser Aussagen bestätigte der Beschuldigte nicht nur mit seiner Unterschrift am Ende der betreffenden Einvernahme, sondern auch anlässlich der folgenden Befragung vom 4. März 2010, indem er ausdrücklich deklarierte, dass die Aussagen vom 3. März 2010 korrekt protokolliert worden seien (act. 705). Im Rahmen der Einvernahme vom 4. März 2010 sagte der Beschuldigte überdies aus, er habe geahnt, dass C.____ angegriffen werde, und erklärte wörtlich: "Ja, ich habe es in Kauf genommen, dass er verschlagen werden könnte" (act. 707).