Indem C.____ von mindestens zwei der drei Personen, welche zuvor und danach bei B.____ im Personenwagen mitfuhren, tätlich angegriffen wurde und dabei Körperverletzungen erlitt, liegt eine rechtswidrig begangene Straftat (Art. 134 StGB) vor. In casu leistete B.____ Hilfe zum Angriff auf C.____, indem er sich als Fluchtwagenfahrer der drei Angreifer betätigte. In dieser Funktion wartete er mit dem Auto in einer Seitenstrasse in der Nähe des Wohnortes des Opfers alleine ca. 1-1.5 Stunden auf die drei Angreifer, um diese dann in den Fluchtwagen einsteigen zu lassen und sich mit ihnen vom Tatort zu entfernen.