2. Gegenstand der Berufungen Die Berufung des Beschuldigten A.____ beschränkt sich auf die rein rechtlichen Fragen, ob der vom Beschuldigten zugestandene Anklagesachverhalt im Fall 7 (Faszikel Nr. 010 08 281) den Tatbestand der Hinderung einer Amtshandlung erfüllt sowie, ob die Widerrufsfrist der am 28. Dezember 2006 vom Strafbefehlsrichter Basel-Stadt bedingt vollziehbar ausgesprochenen Gefängnisstrafe von 60 Tagen zwischenzeitlich abgelaufen ist. Zudem ist Bemessung der Strafe von A.____ mit Berufung angefochten.