Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Beschuldigten halten an den bereits gestellten Anträgen fest, wobei Advokat Dr. Christian von Wartburg die Ziff. 3 seiner mit Berufungserklärung vom 12. März 2012 gestellten Anträge mit einem Eventual- und einem Subeventualantrag ergänzt und neu beantragt, es sei der Berufungskläger A.____ in Abänderung des Urteils