G. Was die wesentlichen verfahrensleitenden Verfügungen der strafrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts betrifft, wurde dem Beschuldigten A.____ mit Verfügung vom 18. Juni 2012 die amtliche Verteidigung mit Advokat Dr. Christian von Wartburg für das kantonsgerichtliche Verfahren bewilligt. Mit Verfügung vom 24. August 2012 wurde die Beendigung des Mandatsverhältnisses zwischen Advokat Roger Wirz und dem Beschuldigten B.____ zur Kenntnis genommen. Dem Beschuldigten wurde Frist gesetzt, um eine neue Verteidigung zu bezeichnen und diese dem Kantonsgericht mitzuteilen.