Zudem sprach das Strafgericht eine bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 20.–, bei einer Probezeit von 4 Jahren, sowie eine Busse von CHF 500.– gegenüber A.____ aus. Für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen ausgesprochen (Ziff. III.1.a des Urteilsdispositivs).