Mit Urteil vom 11. November 2011 erklärte die Dreierkammer des Strafgerichts Basel- Landschaft A.____ in Ziff. III des gewerbsmässigen Diebstahls, des einfachen Diebstahls, des mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der mehrfachen Hehlerei, der Sachentziehung, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen und teilweise versuchten Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Beschimpfung, der Hinderung einer Amtshandlung, der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des mehrfachen Konsums von Betäubungsmitteln für schuldig und verurteilte ihn zu