Nachdem dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung bewilligt worden ist, wird der eingesetzten Advokatin Daniela Bifl ein Honorar gemäss der Honorarnote zuzüglich dem Aufwand für die kantonsgerichtliche Hauptverhandlung in der Höhe von insgesamt CHF 2'948.70 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu Lasten der Gerichtskasse ausgerichtet. Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: