zeug über längere Zeit ohne Führerausweis für eine Vielzahl belangloser Alltagsfahrten verwendet, für die er mit Leichtigkeit das reichlich vorhandene Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel hätte nutzen können. Überdies hätte er seine langjährige Partnerin B.____ für entsprechende Fahrdienste anfragen können. Dies alles wirkt sich bei der Wahl der konkreten Strafart negativ auf den Beschuldigten aus.