So hat der Beschuldigte noch während der mit Urteil des Strafbefehlsrichters Basel-Stadt vom 19. Januar 2005 ausgesprochenen Probezeit von 2 Jahren am 8. November 2005 erneut einschlägig delinquiert. Bereits am 19. September 2008 lenkte der Beschuldigte ein Motorfahrrad in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholkonzentration von mindestens 2.27 Promille), was zur Verurteilung gemäss Strafbefehl des Bezirksstatthalteramts Arlesheim vom 17. November 2008 führte. Die Verhängung der bisherigen Strafen vermochte auf den Beschuldigten offenbar keine ausreichend abschreckende Wirkung zu erzielen. Was die Delikte, für die der Beschuldigte heute zu verurteilen ist, betrifft, so hat er sein Fahr-