Dennoch fuhr er regel- und gewohnheitsmässig in Missachtung des ihm auferlegten Fahrverbots. Des Weiteren wusste der Beschuldigte ebenso um die Tatsache, dass das Fahren eines Motorfahrzeuges nach dem Konsum alkoholischer Getränke mit erheblichen Risiken verbunden ist. Dies hielt ihn jedoch nicht von den begangenen Straftaten ab.