Durch seinen kontinuierlichen Alkoholkonsum, verbunden mit den anschliessenden Autofahrten, hat er mehrfach die körperliche Integrität anderer Verkehrsteilnehmer nicht nur in abstrakter, sondern aufgrund der verletzten Personen auch in ganz konkreter Weise gefährdet. Dem Beschuldigten war bestens bekannt, dass ihm der Führerausweis mit Wirkung seit dem 19. September 2008 für sämtliche Fahrzeugkategorien auf unbestimmte Zeit entzogen worden war. Dennoch fuhr er regel- und gewohnheitsmässig in Missachtung des ihm auferlegten Fahrverbots.