__ wegen seines teils übermässigen Alkoholkonsums bekannt (act. 45). Ebenso dokumentiert das Verhalten des Beschuldigten am Ereignistag, dem 14. März 2009, ein erhebliches Alkoholproblem, denn er gab zu, innert bloss 23 Stunden zumindest fünf Mal eine wohl nicht unerhebliche Gesamtmenge Bier konsumiert zu haben. Bezüglich der Frage, ob sich das Verhalten des Beschuldigten seither dauerhaft geändert hat, hegt die strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts ernsthafte Zweifel. Der Beschuldigte konsumiert nach wie vor regelmässig Alkohol, wenn auch in deutlich geringerem Ausmass als früher.