Überdies wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl des Bezirksstatthalteramts Arlesheim vom 17. November 2008 des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand schuldig erklärt. Hinzu kommen diverse gegenüber dem Beschuldigten ausgesprochene Führerausweisentzüge (vom 26. November 2004 bis zum 25. Januar 2005, vom 8. November 2005 bis zum 7. April 2007 sowie seit dem 19. September 2008 für unbestimmte Dauer). Im Polizeirapport vom 7. April 2009 betreffend des Verkehrsunfalls wird überdies ausgeführt, der Beschuldigte sei den Funktionären der Polizei Basel-Landschaft sowie denjenigen der Gemeindepolizei C.____ wegen seines teils übermässigen Alkoholkonsums bekannt (act. 45).