2.1 Zu seiner Person befragt gibt der Angeklagte anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht an, er lebe immer noch mit B.____ zusammen und werde nach wie vor von der Sozialhilfebehörde der Gemeinde C.____ unterstützt. Er sei gesundheitlich angeschlagen und erhole sich gerade von seiner 13. Operation. Er arbeite nicht, da er ohnehin den grössten Teil seines erzielten Einkommens wieder an das Sozialamt abgeben müsste. Zudem führte der Beschuldigte aus, er trinke schon seit über einem halben Jahr in der Regel keinen Alkohol mehr, nur noch beim Apéro im Männerchor.