Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht formgerecht erhoben worden (vgl. Art. 399 Abs. 3 StPO). Das angefochtene Urteil stellt ein taugliches Anfechtungsobjekt dar, die vom Beschuldigten erhobene Rüge ist zulässig und er ist seiner Erklärungspflicht nachgekommen, weshalb auf die Berufung einzutreten ist. II. Materielles