Das Verfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung wurde mangels gültiger Strafanträge eingestellt (Ziff. 2) und die Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von CHF 1'222.– sowie der Gerichtsgebühr von CHF 1'200.–, wurden dem Beurteilten auferlegt (Ziff. 3). Schliesslich wurden gemäss Ziff. 4 die Kosten der amtlichen Verteidigung in der Höhe von insgesamt CHF 1'861.25 (inkl. Auslagen und MWSt) aus der Gerichtskasse entrichtet. Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen des vorliegenden Urteils eingegangen.