A. Mit Urteil vom 1. Dezember 2011 erklärte das Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft A.____ der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, der fahrlässigen Führerflucht, des mehrfachen Fahrens trotz Entzugs des Führerausweises und der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten sowie zu einer Busse von CHF 200.–. Für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen ausgesprochen (Ziff. 1 des Urteilsdispositivs). Das Verfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung wurde mangels gültiger Strafanträge eingestellt (Ziff.