Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht Ferner gab der Beschuldigte vor den Schranken des Strafgerichts an, seine Eltern würden jetzt die Alimente für sein erstes Kind übernehmen (act. 2205). In Anbetracht dieser Umstände präsentiert sich die ökonomische Lage des Berufungsklägers als verhältnismässig gut, weswegen sich unter diesem Gesichtspunkt klarerweise keine Strafmilderung rechtfertigt.