praktisch ohne Unterbrüche in Frankreich, Belgien, Deutschland sowie der Schweiz Einbrüche beging und somit eine mehrjährige kriminelle Laufbahn aufwies (vgl. Beschluss des Kantonsgerichts, Abteilung Strafrecht, vom 26. Februar 2013 [460 12 256]). Frühere Entscheide können im Rahmen der Strafzumessung lediglich als grobe Orientierungspunkte dienen und die Aufzählung konkreter Vergleichsfälle erscheint zumeist nicht als zielführend. Entscheidend für das Kantonsgericht ist nicht der Vergleich zu anderen Urteilen, sondern immer die Schuldangemessenheit der Strafe unter Abwägung aller Aspekte im konkret zu beurteilenden Fall.