3. Zu seiner Person befragt, gibt der Berufungskläger anlässlich der Hauptverhandlung vor Kantonsgericht zu Protokoll, er sei ledig und lebe in einer Beziehung. Seine Freundin habe ihn als einzige während seiner Zeit im Untersuchungsgefängnis Liestal besucht und ihm insgesamt 40 Briefe geschrieben. Er habe zwei Kinder, nämlich einen Sohn, welcher aus einer früheren Beziehung hervorgegangen sei, sowie eine Tochter. Seine aktuelle Freundin wohne in C.____ und arbeite unter der Woche bei einer Bank in D.____ (vgl. Prot. S. 4 ff.).