Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht versuchten bewaffneten Raub sowie den illegalen Aufenthalt eine auffällig milde Strafe von einem Jahr erhalten habe, stehe in Diskrepanz zur durch das Strafgericht ausgesprochenen hohen Strafe und verstosse somit gegen den Grundsatz, dass durch die gesamthafte Beurteilung dem Beschuldigten keine Nachteile entstehen sollen.