4-6 des Urteilsdispositivs der Vorinstanz verwiesen werden. Bezüglich der Kosten wurde vom Strafgericht festgelegt, dass der amtlichen Verteidigung ein Honorar in der Höhe von insgesamt CHF 8'950.55 (inkl. Auslagen und MWSt) aus der Gerichtskasse entrichtet wird (Ziff. 7). Schliesslich wurden dem Beurteilten gemäss Ziff. 8 des Urteilsdispositivs in Anwendung von Art. 426 StPO die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 20'531.90, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von CHF 11'331.90, den Kosten des Zwangsmassnahmengerichts von CHF 1'200.─ sowie der Gerichtsgebühr von CHF 8'000.─ auferlegt.