V. Der unentgeltlichen Rechtsbeiständin von A.____, Advokatin Doris Vollenweider, wird für ihre Bemühungen im Rechtsmittelverfahren eine Parteientschädigung von CHF 1'048.40 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 83.85, insgesamt somit CHF 1'132.25, aus der Gerichtskasse entrichtet.