Seite 45 http://www.bl.ch/kantonsgericht IV. Dem unentgeltlichen Rechtsbeistand des Privatklägers B.____, Advokat Marco Albrecht, wird für seine Bemühungen im Rechtsmittelverfahren eine Parteientschädigung von CHF 4'451.80 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 356.15, insgesamt somit CHF 4'807.95, aus der Gerichtskasse entrichtet.