III. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung der Beschuldigten für das Rechtsmittelverfahren wird Advokat Dr. Christian von Wartburg für seine Bemühungen im Berufungsverfahren ein Honorar von CHF 12'578.50 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 1'006.30, insgesamt somit CHF 13'584.80, aus der Gerichtskasse entrichtet.