Sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, ist D.____ verpflichtet, dem Staat die Kosten der amtlichen Verteidigung zurückzuzahlen und der amtlichen Verteidigung die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten (Art. 135 Abs. 4 lit. a und lit. b StPO). c) Im Umfang von 1/10 bzw. von Fr. 2'905.55 geht das Honorar