7. Die Beurteilte trägt 9/10 bzw. Fr. 65'846.55 der Verfahrenskosten im Gesamtbetrag von Fr. 73'162.85, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 26'282.85, den Expertisekosten des gerichtlichen Verfahrens von Fr. 16’880.-- und der Gerichtsgebühr von Fr. 30'000.--. Im Umfang von 1/10 bzw. Fr. 7'316.30 gehen die Verfahrenskosten zu Lasten des Staates. 8. a) Die amtliche Verteidigung durch Advokat Dr. Christian von Wartburg wird für die gesamte Verfahrensdauer bewilligt.