11. Das Honorar des unentgeltlichen Rechtsbeistands von B.____, lic. iur. Marco Albrecht, Advokat, wird im Umfang von total Fr. 11'136.50 (inkl. Auslagen und 7,6% bzw. 8% Seite 43 http://www.bl.ch/kantonsgericht Mehrwertsteuer) aus der Gerichtskasse entrichtet.“ wird in teilweiser Gutheissung der Berufung der Beschuldigten sowie in teilweiser Gutheissung der Berufung des Privatklägers B.____ in den Ziffern 4, 7 und 8 wie folgt abgeändert: