8. a) Die amtliche Verteidigung durch Dr. Ch. von Wartburg wird Seite 42 http://www.bl.ch/kantonsgericht rückwirkend per 1. Januar 2012 aufgehoben. b) Das Honorar von Dr. Ch. von Wartburg für die amtliche Verteidigung bis zum 31. Dezember 2011 wird auf Fr. 15'236.10 festgesetzt und unter Vorbehalt der Rückzahlungsverpflichtung der Beurteilten nach Art. 135 Abs. 4 StPO im Umfang von 9/10 bzw. Fr. 13'712.50 aus der Gerichtskasse entrichtet.