Seite 41 http://www.bl.ch/kantonsgericht 4. Die Genugtuungsforderung von B.____ wird abgewiesen, jedoch wird festgestellt, dass die Beurteilte die Leistung einer Genugtuung an B.____ im Grundsatz anerkennt. 5. a) Die Beurteilte wird verurteilt, der C.____AG Fr. 14'150.30 zuzüglich Zins von 5 % seit 1. Mai 2008 zu bezahlen.