9.13 Unter Berücksichtigung aller Umstände erachtet das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, die von der Vorinstanz gegen die Beschuldigte ausgesprochene Strafe als ausserordentlich milde und im untersten Bereich des noch Vertretbaren liegend. Insbesondere wurde sowohl der Strafempfindlichkeit als auch der Wirkung der Strafe zu viel Gewicht verliehen. Es würde sich daher in casu die Frage einer Erhöhung der Strafe stellen. Dessen ungeachtet ist es dem Kantonsgericht zufolge Bestätigung der Schuldsprüche aus formellen Gründen verwehrt, eine Straferhöhung zu prüfen (Ziffer 9.5 f. des vorliegenden Urteils).