auf, um eine Falschaussage der zuständigen Mitarbeiterin zu erlangen. Schliesslich kann den diversen Einvernahmen der Beschuldigten entnommen werden, dass diese nahezu durchwegs standhaft gelogen hat, wobei ihre Lügen und Manipulationen einen beeindruckenden Detailreichtum aufweisen. Selbst als sie sich in schier unauflösliche Widersprüche verwickelte, war sie noch nicht bereit, die Wahrheit zu sagen. Dieses Verhalten hat sich bis hin zur kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung fortgesetzt. Zwar sind die von der Beschuldigten gemachten Lügen nicht zu ihren Ungunsten zu werten;