Seite 33 http://www.bl.ch/kantonsgericht ken. Sodann benutzte die Beschuldigte auch ihre Tochter P.____ im Sinne einer Waffe, indem sie diese dazu aufforderte, mittels Brief Selbstmordgedanken zufolge Heimaufenthaltes zu äussern, um damit den Bezirksgerichtspräsidenten Waldenburg einzuschüchtern. Es zeigt sich somit, dass die Beschuldigte durchwegs dreist und skrupellos, zugleich aber auch planmässig und strategisch vorging. Ferner liess sich die Beschuldigte vom Aufenthalt in der Untersuchungshaft offenkundig nicht beeindrucken, zumal sie nur gerade 15 Tage nach ihrer Entlassung bereits erneut delinquierte.