Eine solche Möglichkeit hat sich insbesondere angeboten, als A.____ auf die Frage der Notfallärztin, warum er ins Spital gekommen sei, wahrheitsgemäss berichtete, er habe Tabletten geschluckt. Statt diese Chance zu nutzen, hat die Beschuldigte jedoch ihren Sohn korrigiert und ausgesagt, er verwechsle dies mit dem Vorfall vom Mai 2008 (act. 3627). Folglich hat die Beschuldigte sogar aktiv dagegen gewirkt, dass die Ärzteschaft von der Lioresal-Einnahme A.____ erfuhr, dies wohl primär aus rücksichtslosem Eigennutz, mithin im Interesse, dass gegen sie keine Strafverfolgung eingeleitet wird.