, entschied sich gegen den Weg der Wahrheit und verschwieg weiterhin, dass sie A.____ Lioresal-Tabletten verabreichte. Mithin stellte sie ihre persönlichen Interessen vor jene des sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindenden hilflosen Sohnes. Dabei hätte die Beschuldigte im Spital durchaus die Möglichkeit gehabt, die Einnahme von Lioresal den Ärzten bekannt zu machen, ohne dass sie sich selbst in ein schlechtes Licht gestellt hätte. Eine solche Möglichkeit hat sich insbesondere angeboten, als A.____ auf die Frage der Notfallärztin, warum er ins Spital gekommen sei, wahrheitsgemäss berichtete, er habe Tabletten geschluckt.