Strittig und daher vorfrageweise zu prüfen ist, ob das Kantonsgericht befugt ist, das Strafmass auch zu Ungunsten der Beschuldigten zu verändern, sofern lediglich der Privatkläger Berufung erhoben hat. Es geht somit darum, ob die Berufungsinstanz zufolge der Zulassung der Berufung der Privatklägerschaft die Strafe frei festsetzen darf, selbst wenn die erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt worden sind, mithin es nicht zu einer anderen rechtlichen Qualifikation gekommen ist.