7.34 Angesichts der vorstehenden Ausführungen bezüglich des ersten sowie des zweiten Handlungsabschnittes erhellt, dass sich die Beschuldigte der schweren Körperverletzung zum Nachteil von A.____ schuldig gemacht hat. Demgegenüber resultiert für beide Handlungsabschnitte ein Freispruch bezüglich des Vorwurfs des versuchten Mordes, eventualiter der versuchten vorsätzlichen Tötung. Dementsprechend ist das Urteil des Strafgerichts vom 31. August 2012 in Abweisung der Berufung der Beschuldigten sowie in Abweisung der Berufung des Privatklägers B.____ in diesen Punkten zu bestätigen. 8. Ziffer 3 der Anklageschrift (Unterlassen der Nothilfe zum Nachteil von A.____)