substanziell herabgesetzt hätte. Vorliegend ist dem rechtsmedizinischen Gutachten des IRM vom 19. November 2008 zu entnehmen, dass die behandelnden Ärzte durch eine Bekanntgabe der Lioresal- Einnahme, die zeitnah zum Spitaleintritt oder spätestens zum Zeitpunkt der Zustandsverschlechterung von A.____ erfolgt wäre, einen gezielten Therapieansatz hätten wählen können. Insofern sei es aus medizinischer Sicht wahrscheinlich, dass eine frühe Aufklärung der behandelnden Ärzte durch die Kindsmutter hätte verhindern können, dass der Knabe in eine akut lebensbedrohliche Situation geraten sei; zumindest hätte die Dauer des kritischen Zustands verkürzt werden können (act. 3681).