7.30 In casu ist ein Versuch durch Unterlassen und somit zunächst die Voraussetzung des Tatentschlusses in Bezug auf sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen. Aufgrund der erstellten persönlichen Annahme der Beschuldigten, dass sie keine Möglichkeit zur Rettung von A.____ mehr hatte, mangelte es aus ihrer Sicht an der Zurechenbarkeit respektive der hypothetischen Kausalität. Demzufolge fehlte es der Beschuldigten an einem alle objektiven Tatbestandsmerkmale des Unterlassungsdelikts betreffenden Vorsatz, mithin ist die Voraussetzung des Tatentschlusses nicht erfüllt.