7.29 Die Depositionen der Beschuldigten werden insofern durch die Verfahrensakten gestützt, als den Aufzeichnungen des UKBB vom 22. August 2008, 14:31 Uhr zu entnehmen ist, dass die Beschuldigte angegeben habe, A.____ hätte beim Vater Neurontin, Detrusitol oder Lioresal einnehmen können (act. 451 ff.). Folglich erscheint grundsätzlich glaubwürdig, dass die Beschuldigte gegenüber Ö.____ diverse Medikamente, unter anderem Lioresal, genannt und nachgefragt hat, ob gegen eines dieser Medikamente ein Gegenmittel vorhanden sei, was vom Arzt verneint wurde.