Weil die Ärzte gesagt hätten, dass es kein Gegenmittel gebe, habe sie gedacht, dass sie nicht helfen könne (act. 5409). Anlässlich der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung bringt die Beschuldigte zudem erstmals vor, sie und ihr damaliger Freund L.____ hätten eine schriftliche Liste mit Medikamenten verfasst, welche in den Haushalten, in welchen sich A.____ aufgehalten habe, vorhanden gewesen seien. Diese Liste habe sie Ö.____ abgegeben und gefragt, ob es gegen eines dieser Medikamente, worunter sich auch das Lioresal befunden habe, ein Gegenmittel gebe. Dies habe der Arzt verneint. Daher sei sie davon ausgegangen, dass sie nicht mehr helfen könne.