Seite 26 http://www.bl.ch/kantonsgericht teneinnahmen etwas machen könne, worauf dieser gesagt habe, dass es gegen wenige Medikamente ein Gegenmittel gebe (act. 4003). Vor den Schranken des Strafgerichts führte die Beschuldigte im Weiteren aus, sie habe eine Liste mit Aufenthaltsorten von A.____ und Medikamenten abgeben müssen. Es seien relativ viele Medikamente gewesen (act. 5401). Weil die Ärzte gesagt hätten, dass es kein Gegenmittel gebe, habe sie gedacht, dass sie nicht helfen könne (act. 5409).