__ allenfalls ein Medikament eingenommen hätte. Man habe ihr zu verstehen gegeben, dass es Medikamente gebe, bei denen kein Gegenmittel vorhanden sei (act. 3801 ff.). Anlässlich der Befragung vom 4. September 2008 legte die Beschuldigte sodann dar, sie sei nicht speziell nach Tabletten gefragt worden. Sie habe die Tabletten auch nicht von sich aus erwähnt (act. 3811). Am 10. September 2008 brachte die Beschuldigte ferner vor, sie sei nicht wirklich gefragt worden, ob A.____ eine Tablette genommen habe. Sie habe von sich aus nichts gesagt. Ö.____ vom Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) habe ihr gesagt, dass es für die meisten Medikamente gar kein Gegenmittel gebe.