In der Vornacht sei A.____ bei seinen Grosseltern gewesen (act. 447). Nachdem A.____ in einen lebensgefährlichen Zustand verfallen war, gab die Beschuldigte sodann an, er könnte beim Vater Neurontin, Detrusitol oder Lioresal eingenommen haben (act. 451 ff.). Ebenso führte die Beschuldigte in ihrer Einvernahme vom 1. September 2008 an, im Spital habe sie alle Medikamente angeben müssen, welche ihr damaliger Mann eingenommen habe (act. 3757). Ferner gab die Beschuldigte in ihrer Einvernahme vom 4. September 2008 zu Protokoll, sie habe die Ärzte gefragt, was geschehe, wenn A.____ allenfalls ein Medikament eingenommen hätte.