Seite 25 http://www.bl.ch/kantonsgericht sächlich erhöht hätte. Lässt sich dieser Nachweis nicht erbringen, so fehlt es an der hypothetischen Kausalität zwischen dem Unterlassen und dem strafrechtlich relevanten Erfolg (STRATENWERTH, a.a.O., § 14 Rz. 36 f.; SEELMANN, a.a.O., Art. 11 N 32 f.).