Demgemäss musste sich die Beschuldigte bewusst sein, dass drei Tabletten Lioresal bei einem Kleinkind im Alter von zwei Jahren und zehn Monaten sowie einem Gewicht von 13 kg wesentlich massivere Auswirkungen haben als zwei Tabletten bei einer erwachsenen Person mit einem Gewicht von rund 50 kg. Insbesondere hat sich die Beschuldigte, welche über vier Mal mehr Körpergewicht als A.____ im Tatzeitpunkt verfügte, gemäss eigenen Angaben nach der Einnahme der Tabletten übergeben müssen, und dies obwohl sie lediglich zwei Lioresal-Tabletten eingenommen hat, mithin eine Tablette weniger als sie A.____ verabreicht hat.