zu Hause noch wesentlich stärkere Auswirkungen hatte als später im Spital. Ausserdem wusste die Beschuldigte aufgrund des Vorfalls vom Mai 2008, dass das Verschlucken von Tabletten bei Kleinkindern erhebliche gesundheitliche Risiken zur Folge haben kann, insbesondere da der damalige Arzt die Beschuldigte aufforderte, umgehend ins Spital zu kommen (act. 3757, 3879).