3677) massiv und unabsehbar stärkere und daher lebensgefährliche Auswirkungen zur Folge haben müssen. Doch selbst wenn die Darlegungen betreffend Selbstmedikation nicht zutreffend wären, so wäre der Beschuldigten offenkundig dennoch bewusst, dass die Einnahme von Lioresal Auswirkungen auf ihre Gesundheit zeigen würde, da sie andernfalls die falsche Aussage betreffend Selbstmedikation nicht mittels Lüge, sie habe nach der Einnahme erbrechen müssen, ergänzt hätte.